Verstehen. Fördern. Engagieren.

Verein zur Förderung der Flüchtlingsarbeit in Hagen e.V.

Der Verein möchte Flüchtlingen in Hagen und Umgebung das schwierige Einleben erleichtern, sie sprachlich fördern und sie im Alltag mit Ihren Kindern unterstützen; zudem möchten wir ihnen in konkreten Notlagen unbürokratisch helfen. Da es für Flüchtlinge fast unmöglich ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, beteiligen wir uns in besonderen Fällen auf Antrag auch an den Anwaltsgebühren, damit Asybewerber ihr Verfolgungsschicksal vortragen können.

...auch Sie können helfen!

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung durch:

  • Vollmitgliedschaft (Mitgliedsbeitrag jährlich EUR 35,00)
  • Fördermitgliedschaft (Jahresmindestbeitrag EUR 20,00)
  • Spenden (Ihre Spende ist steuerlich voll absetzbar! Eine Spendenbescheinigung stellen wir für Spenden ab EUR 50,00 aus.)
  • Unsere Kontoverbindung: Sparkasse an Volme und Ruhr, 

       IBAN DE91 4505 0001 0100 1227 01

News

Am 16. Juni 2026 um 17 Uhr findet in der Bergstr. 121 (bitte klingeln in 4. Etage) 

 der Arbeitskreis Asyl (AK Asyl) statt.


Ausstellung
„Zuflucht bieten & gemeinsam hoffen“ zum Thema Kirchenasyl

Die Ausstellung porträtiert in Wort und Bild geflüchtete Menschen, die zeitweise im Kirchenasyl Schutz gefunden haben. Im Mittelpunkt stehen ihre persönlichen Fluchtgeschichten sowie Erfahrungen von Entrechtung, Bedrohung und Hoffnung. Ergänzt wird die Ausstellung durch Informationen zur Praxis des Kirchenasyls sowie durch Zitate von Personen, die sich in diesem Arbeitsfeld engagieren.

Die Ausstellung wird auf Initiative der Evangelischen Kirchengemeinde Ende nach Hagen gebracht und durch die Evangelisch‑Lutherische Kirchengemeinde Haspe begleitet. Beide Gemeinden verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich Kirchenasyl.

Übersicht:

- die Eröffnungsveranstaltung mit Podiumsgespräch, moderiert von Heike Spielmann, Synodale Beauftragte für Flüchtlingsarbeit im Kirchenkreis Hagen,
und anschließend Musik, Imbiss, Gelegenheit zur Begegnung und einem gemeinsamen Rundgang durch die Ausstellung (Eintritt frei, Einlass ab 17.30 Uhr) 


- ein thematischer Gottesdienst zum Thema Kirchenasyl am Sonntag, 31. Mai 2026, um 10.30 Uhr  in der Evangelischen Kirche Haspe,
 gestaltet von Superintendent Henning Waskönig
 

- die Öffnungszeiten der Ausstellung:

  •  donnerstags (21.5., 28.5. und 4.6.) von 10.00–12.00 Uhr
  • dienstags (26.5. und 2.6.) von  15.00–17.30 Uhr
    (jeweils mit fachkundigen Ansprechpersonen vor Ort)
  • sowie die Möglichkeit, gesonderte Termine für Gruppen, Schulklassen oder Fachgruppen zu vereinbaren bei Christine Kress, Schulreferentin im Ev. Kirchenkreis Hagen, [email protected] , mobil: 0170-2094775

Petition "Keine Abschiebungen nach Syrien!" 

 

Auf WeAct werden Unterschriften für die Petition "Keine Abschiebungen nach Syrien" gesucht. 

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier können Sie mehr erfahren und unterzeichnen: 


Vielen Dank! 



Welche Migrationsabkommen gibt es?

Aktuell schließt die Bundesregierung eine Reihe von Migrationsabkommen mit anderen Ländern ab. Das Ziel: Es soll mehr Abschiebungen in die Länder geben, gleichzeitig sollen mehr Arbeits– und Fachkräfte kommen. Ein Überblick (Stand April 2025): 

Quelle: Mediendienst Integration 

Die staatliche Unterstützung für Asylverfahren wird weiter abgebaut!

 

Aus für unabhängige Asylverfahrensberatung: 

Innenministerium stellt bewährtes Beratungsangebot für Geflüchtete infrage 


Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems. 

Die Meinung der Diakonie Deutschland dazu

„Mit der Abschaffung der Asylverfahrensberatung würde die Bundesregierung einen folgenschweren Fehler begehen und ihrem selbstgesteckten Ziel widersprechen, mehr Ordnung in die Migration zu bringen. Schnelle und rechtssichere Asylverfahren kann es nur geben, wenn Menschen unabhängig beraten werden. Wer nach Deutschland flieht, kennt das deutsche Asylrecht nicht. Mit professioneller Asylverfahrensberatung können Asylsuchende besser im Verfahren mitwirken, damit die Bleibeperspektive schneller geklärt und Integration oder Rückkehr vorbereitet werden kann. Ohne diese Beratung würden die Verfahren länger dauern, statt kürzer. Das kann nicht Ziel der Bundesregierung sein.“ 

Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.000 Menschen beraten werden. 

Integrationskurse - wie geht es weiter? 

Sowohl die betroffene Personengruppe als auch die Anbieter von Integrationskursen sind stark verunsichert!

Zum Hintergrund:

Im laufenden Haushaltsjahr des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) werden keine Zulassungen mehr für Kurse nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetz erteilt. Hierbei handelt es sich um Kurse für Menschen, die keinen TEILNAHMEANSPRUCH auf einen Integrationskurs haben, aber in der Vergangenheit im Rahmen von verfügbaren Kursplätzen zugelassen werden konnten. 

Dies sind hauptsächlich Menschen im Asylverfahren, teilweise Geduldete oder Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz und § 24 Aufenthaltsgesetz  (z.B. Ukrainer). EU-Bürger sind auch betroffen. 

Wir werden weiter dazu berichten. 


Das „Ruanda-Modell“ wird möglich – EU-Parlament billigt strengeres Asylrecht

Die EU will Asylverfahren auslagern und beschleunigen. Jetzt wurde das Asylrecht verschärft. Das Europaparlament stimmte heute für zwei wichtige Änderungen. Dabei gab es neue Mehrheiten – und Kritik von Menschenrechtsorganisationen.
Das EU-Parlament hat endgültig für zwei Verschärfungen im Asylrecht gestimmt. Die Nationalstaaten können Migranten bald auch in Drittstaaten abschieben, zu denen diese keinen Bezug haben. Die Menschen sollen dann dort Asyl beantragen.
Außerdem billigten die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg eine Liste mit Staaten, die die EU als sichere Herkunftsländer einstuft. Für Migranten aus diesen Ländern heißt das, dass ihr Schutzgesuch in schnelleren Verfahren entschieden und mehrheitlich abgelehnt wird. Jetzt müssen die Migranten selbst nachweisen, warum ihr Heimatland für sie nicht mehr sicher sein sollte.
Beschleunigt prüfen müssen EU-Staaten in Zukunft Migranten aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Die EU geht davon aus, dass Menschen in diesen Staaten ausreichend vor Verfolgung oder Verletzungen ihrer Grundrechte geschützt sind. Außerdem gelten alle EU-Bewerberländer grundsätzlich als sicher.
Ausnahmen gibt es, wenn sich ein Land in bewaffneten Konflikten befindet. Die EU-Kommission werde die Lage in den Ländern überwachen und reagieren, falls sich die Lage dort ändert, hieß es. Deutschland führt bereits eine eigene Liste mit sicheren Herkunftsländern, was auch weiter möglich bleiben soll. Neu ist, dass nun auch auf europäischer Ebene eine Allgemeindefinition sicherer Herkunftsländer existiert.
Mit der veränderten Drittstaatenregelung legt die EU die Grundlage für das in Großbritannien bereits getestete „Ruanda-Modell“. Das bedeutet, dass Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres in der EU gestellten Asylantrags abgelehnt werden können, sofern sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat internationalen Schutz beantragen könnten. Ab sofort zählen dazu nicht mehr nur Staaten, in denen die Migranten bereits gelebt oder Verwandtschaft haben. EU-Länder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass sie Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.
Die Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni 2026 in Kraft treten soll. Einige Bestimmungen können nach Angaben des Parlaments bereits vorher angewendet werden.

Bei den Abstimmungen im Parlament gab es nicht die übliche Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien. Stattdessen wurden die Asylverschärfungen mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht. Der Entscheidung des EU-Parlaments muss noch der Europarat zustimmen, was als Formsache gilt.
Kritik kam von 39 Such- und Rettungsorganisationen sowie Menschenrechtsorganisationen, etwa Pro Asyl und SOS Humanity. Sie riefen die Mitglieder des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, die vorgeschlagene EU-weite Liste abzulehnen. Die Organisationen betonen, dass die Einstufung Tunesiens als sicheres Herkunftsland in starkem Widerspruch zur Menschenrechtslage vor Ort steht und das Recht auf Asyl untergrabe. 

Quelle: Welt, Stand 10.02.2026

Sie möchten mehr erfahren?



Dann schreiben Sie uns eine EMail an:

[email protected]

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.