Verstehen. Fördern. Engagieren.
Verein zur Förderung der Flüchtlingsarbeit in Hagen e.V.
Der Verein möchte Flüchtlingen in Hagen und Umgebung das schwierige Einleben erleichtern, sie sprachlich fördern und sie im Alltag mit Ihren Kindern unterstützen; zudem möchten wir ihnen in konkreten Notlagen unbürokratisch helfen. Da es für Flüchtlinge fast unmöglich ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, beteiligen wir uns in besonderen Fällen auf Antrag auch an den Anwaltsgebühren, damit Asybewerber ihr Verfolgungsschicksal vortragen können.
...auch Sie können helfen!
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung durch:
- Vollmitgliedschaft (Mitgliedsbeitrag jährlich EUR 35,00)
- Fördermitgliedschaft (Jahresmindestbeitrag EUR 20,00)
- Spenden (Ihre Spende ist steuerlich voll absetzbar! Eine Spendenbescheinigung stellen wir für Spenden ab EUR 50,00 aus.)
- Unsere Kontoverbindung: Sparkasse an Volme und Ruhr,
IBAN DE91 4505 0001 0100 1227 01
News
Der nächste Arbeitskreis Asyl (AK Asyl) ist am 11. November 2024 um 17 Uhr in der Bergstr. 121 (bitte klingeln in 4. Etage).
Pressemitteilung Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.: Zum Tag des Flüchtlings - Mehr Teilhabe weniger Restriktionen!
Zum Tag des Flüchtlings mahnt der Flüchtlingsrat NRW eindringlich zur rhetorischen Deeskalation in der Migrationsdebatte und zu einer Abkehr von der Restriktionspolitik. Der seit zwei Jahren massiv zunehmende Abschreckungs- und Abschottungsdiskurs mit einer immer schärferen Rhetorik ist seit dem Anschlag von Solingen Ende August weiter eskaliert.
Nach den erheblichen gesetzlichen Restriktionen, die in den letzten Monaten bereits im Bund (Stichwort: „Rückführungsverbesserungsgesetz“) und auf europäischer Ebene (in Form der höchst umstrittenen GEAS-Reform) beschlossen wurden, wird nun in den Reihen der etablierten Parteien mitunter sogar offen über die Abschaffung des Asylgrundrechts diskutiert.
„Eine solche Forderung stellt einen Angriff auf die Werte des deutschen Grundgesetzes dar, welches seit einem Dreivierteljahrhundert Garant unseres demokratischen Rechtsstaats ist“, kritisiert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Die Strategie, durch diese und ähnlich gelagerte Forderungen der AfD Stimmen abzugraben, geht nicht auf – sie befeuert lediglich Hetze und Ressentiments gegenüber Flüchtlingen und anderen Migrantinnen!“
Auch in Nordrhein-Westfalen zeigen sich die Auswirkungen des Abschottungskurses. Neben diversen im Zuge der Tat von Solingen beschlossenen Maßnahmen wie dem „drei-Säulen-Paket“ oder einem Erlass vom 30.08.2024, durch den mit weitreichenden Befugnissen der Zentralen Ausländerbehörden im Bereich Abschiebungen u.a. ein generelles Klima der Angst in Landesaufnahmeeinrichtungen zu befürchten ist, sieht der Entwurf für den Jahreshaushalt 2025 des NRW-Flüchtlingsministeriums deutliche Mehrausgaben im Bereich der Restriktionen, jedoch einschneidende Kürzungen u.a. im Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten“ vor. Auch die Förderung von Aktivitäten im Flüchtlingsbereich engagierter ehrenamtlicher Initiativen steht mit der geplanten Streichung der Komm An-Mittel vor dem Aus.
Birgit Naujoks: „Haupt- und ehrenamtliche Strukturen der Unterstützung für Schutzschutzende sind unabdingbarer Bestandteil einer gelingenden Integrationsarbeit. Sie dienen nicht nur der Teilhabe von Schutzsuchenden, sondern gestalten die Gesamtgesellschaft mit und müssen erhalten bleiben. Die Landesregierung muss hier dringend nachsteuern und auskömmliche Finanzmittel bereitstellen!"
Appell an die Bundesregierung von 27 Organisationen...
Link auf die Internetseiten von Amnesty International
Zahlen Flüchtlinge, aktuelle Lage
Immer mehr Menschen müssen vor Kriegen, Diktaturen und den Folgen des Klimawandels fliehen. Das zeigt sich auch in Deutschland. 2023 haben 329.000 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Das sind mehr als im gleichen Zeitraum 2022, jedoch deutlich weniger als 2015 und 2016. Damals flohen sehr viele Menschen vor dem Krieg in Syrien nach Europa.
Flüchtende werden aber nicht alle gleichbehandelt: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zum Beispiel müssen seit 2022 keinen Asylantrag stellen. Sie erhalten bei Vorlage ihres Passes einen Aufenthaltstitel in der EU. Über 1,1 Millionen Ukrainer:innen leben in Deutschland (Stand November 2023).
Aktuell diskutieren Politiker:innen in Deutschland und der EU viele Maßnahmen, um die Zahl der Flüchtenden zu begrenzen. Debatten um den Umgang mit Geflüchteten prägen nicht nur die Politik, sondern die gesellschaftliche Diskussion insgesamt, sei es in Talk-Shows, in den Sozialen Medien oder am Esstisch.
Steigende Flüchtlingszahlen, Überlastung der Kommunen, Abschiebung Ausreisepflichtige sind u.a. in der öffentlichen Diskussion. Dabei werden häufig nur Teilaspekte besonders hervorgehoben, um dies für publizistische Zwecke einzusetzen.
Immer wieder wird reflexartig im öffentlichen / privaten Kontext, der Politik und in den Medien bei geduldeten Menschen von der notwendigen sofortigen Abschiebung gesprochen. Regelmäßig taucht der Satz „die sind ausreisepflichtig, warum werden sie nicht zeitnah abgeschoben, woran hakt es“ auf. Hier wird ein Versagen der Politik / der Verwaltung in den Raum gestellt. Dabei wird außer Acht gelassen, dass es eine sicherlich nicht kleine Anzahl von Fallkonstellationen bei geduldeten Menschen gíbt, in denen eine schnelle Rückführung, auch gesetzlich, nicht möglich ist. Sicherlich: Duldung heißt „Aussetzung der Abschiebung“. Ein geduldeter Mensch ist grundsätzlich ausreisepflichtig. Allerdings erkennt das Aufenthaltsgesetz in seinen §60a Absatz 2 eine bedeutsame Vorschrift durch die eine Duldung aufgrund von Abschiebehindernissen zwingend zu erteilen ist. Unterschieden wird hier zwischen tatsächlichen und rechtlichen Abschiebehindernissen. Ein tatsächlicher Grund ist z.B. gegeben, wenn eine Flugverbindung in das Herkunftsland nicht besteht oder ein Pass nicht vorliegt. Ein rechtlicher Grund wäre beispielsweise der Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 des Grundgesetzes). Oftmals bleibt es in der Folge auch bei dem Duldungsstatus, beispielsweise aus familiären Gründen, da die Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis noch nicht vorliegen. Z.B. aufgrund von Passlosigkeit. Ansonsten wäre in so einem Fall der Duldungsstatus schon beendet.
Untermauert wird die Intention der Duldung bei tatsächlichen und rechtlichen Abschiebehindernissen durch des §25.5 des Aufenthaltsgesetz. Denn hier wird beschrieben, dass den geduldeten Menschen mit tatsächlichen oder rechtlichen Abschiebehindernissen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn mit dem Wegfall der Gründe in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Nach 18 Monaten Duldung soll dann auch eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der o.g Gründe erteilt werden.
Grundsätzlich kann man aus diesen Gegebenheiten schließen, dass nicht alle Menschen mit einer Duldung ernsthaft grundsätzlich „von heute auf morgen“ abgeschoben werden könnten, wenn nur die staatlichen Bemühungen intensiviert werden. So wird es aber aus bestimmten Kreisen propagiert.
Das ganze Thema sollte seriöser in der Presse / Politik diskutiert werden. Populismus hilft hier nicht weiter, sondern schadet dem ernsthaften Thema.
Hier gibt es weitere gute Informationen zum Thema:
https://www.proasyl.de/hintergrund/was-ist-eigentlich-eine-duldung/
Zum Schluss ein kurzes Blitzlicht auf die Zuweisungen von Asylbewerbern nach Hagen:
in 2023 597
in 2024 48 (für Januar)
Sie möchten mehr erfahren?
Dann schreiben Sie uns eine EMail an:
[email protected]
Es gilt unsere Datenschutzerklärung.